Damit auch jeder sein gestecktes Ziel erreichen kann, hat bei uns ein konstruktives Miteinander oberste Priorität. Aus diesem Grund gibt es an unserer Schule sowohl eine Hausordnung für unsere Schülerinnen und Schüler als auch eine Schulvereinbarung zwischen Eltern und Schule. Diese Vereinbarung soll Ihnen als Leitfaden für ein gelingendes Miteinander zwischen Eltern, LehrerInnen und Schulleitung dienen.
I. Hausordnung für Kinder
- Ich komme pünktlich in die Schule und entschuldige mich bei Verspätung.
- Grundsätzlich sollen nur unsere LehrerInnen und wir SchülerInnen im Schulhaus sein. Darum verabschiede ich mich vor dem Schultor und werde von dort auch wieder abgeholt.
- Im gesamten Schulgebäude trage ich meine Hausschuhe, die ich nach dem Unterricht in der Garderobe auf die Ablage stelle.
- Ich befolge die Anweisungen aller LehrerInnen, der Direktorin und des Schulpersonals.
- Ich bemühe mich um einen höflichen Umgangston, grüße unaufgefordert und gehe mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern fair um.
- Ich verhalte mich rücksichtsvoll und unterlasse unvorsichtiges Verhalten wie Laufen, Raufen, Drängen und Stoßen, weil es mich und andere gefährdet.
- Ich achte darauf, dass meine Schulsachen vollständig und in Ordnung sind.
- Ich trage Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer und im gesamten Schulhaus einschließlich des Garderobenplatzes und der WC-Anlagen.
- Ich gehe mit der gesamten Einrichtung und den Lernmaterialien sorgsam um.
- Ich halte mich an die Regeln, die wir in der Klasse gemeinsam vereinbart haben.
- Fremdes Eigentum achte ich. Wenn ich etwas kaputt gemacht habe, müssen die angerichteten Schäden von mir wieder gut gemacht werden. Gegebenenfalls müssen meine Eltern die Kosten der Instandsetzung übernehmen
- Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
- Für mitgebrachtes Geld und Wertgegenstände einschließlich Handy und Smartwatch bin ich selbst verantwortlich.
- Die Verwendung von Gegenständen wie Handy oder Smartwatch ist im Schulgebäude nicht erlaubt, daher verwahre ich diese stets abgedreht in meiner Schultasche.
- Die Wörter „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören zu einem guten Umgangston.
- Verletzende Äußerungen verurteile ich, jedes Kind gilt bei uns gleich viel.
- Bei Verstößen gegen die Regeln (trotz Ermahnung) habe ich mit konsequenten Maßnahmen zu rechnen.
II. Schulvereinbarung zwischen Eltern und Schule
- Pünktlichkeit ist uns sehr wichtig. Der Unterricht beginnt um 8:00, geöffnet wird das Schulgebäude um 7:45 (Ausnahme: Frühbetreuung und Buskinder). Sobald ein Schüler/eine Schülerin das Schulhaus betritt, unterliegt er/sie der Aufsichtspflicht der LehrerInnen. Um 8:00 wird das Schulgebäude bis zum Unterrichtsschluss versperrt.
- Der Aufenthalt von Eltern im Schulgebäude ist grundsätzlich nur zu vereinbarten Gesprächen und Terminen vorgesehen. Die SchülerInnen sind vor dem Schulhaus zu verabschieden und nach Unterrichtsschluss vor dem Schulhaus wieder zu begrüßen. Es ist nicht vorgesehen, dass Eltern ihren Kindern die Schultasche in das Schulhaus tragen oder deren Jause nachbringen sowie beim Ein- oder Ausräumen helfen (Ausnahme: Eltern von Kindern der 1. Klasse während der 1. Schulwoche).
- Die Aufsichtspflicht der LehrerInnen endet, sobald die Kinder das Gebäude verlassen haben bzw. von der Hortbetreuerin in Empfang genommen wurden. Das Verhalten auf dem Schulweg bzw. vor dem Schulhaus liegt daher ausschließlich in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
- Gespräche und Meinungsaustausch zwischen Eltern und LehrerInnen sind wichtig. Bei Rückfragen, Unklarheiten oder auch zwecks Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per Schoolfox oder kurzem Anruf unter der Schultelefonnummer 02286/27376 an die LehrerInnen. Spontane Gespräche „zwischen Tür und Angel“ während der Aufsichts- und Unterrichtszeit sind nicht vorgesehen und entsprechen nicht einem angepassten Eltern-Lehrer-Gespräch.
Bitte melden Sie sich daher vor einem geplanten Gespräch rechtzeitig an, danke.
- Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss der Schule unbedingt schon am ersten Morgen zwischen 7:30 und 8:00 entweder schriftlich per Schoolfox oder telefonisch unter 02286/27376 gemeldet werden. Bei Abwesenheit von mehr als einer Woche muss ein ärztliches Zeugnis erbracht werden.
- Bitte melden Sie das Vorliegen schwerer Infektionskrankheiten bei Ihrer Lehrerin oder in der Direktion, ebenso das Auftreten von Kopfläusen. Eine ärztliche Bestätigung über Lausfreiheit muss vor dem nächsten Schulbesuch vorgelegt werden.
- Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt am Turnunterricht teilnehmen können, benötigt die Klassenlehrerin eine schriftliche oder telefonische Mitteilung darüber.
- Melden Sie bitte umgehend etwaige Änderungen von Telefonnummer, Adresse, Familienstand oder Obsorge bei der Klassenlehrerin.
- Das Mitteilungsheft/die Mitteilungsmappe sowie die App Schoolfox dienen der Verständigung zwischen Schule und Elternhaus. Bitte kontrollieren Sie täglich, ob Nachrichten vorliegen und unterschreiben bzw. bestätigen Sie diese verlässlich.
- Die Teilnahme an Elternabenden und Sprechtagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der guten Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule.
- An unserer Schule achten wir auf einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander. Bitte halten Sie Ihr Kind zum Grüßen und zu einem höflichen Umgang mit Erwachsenen und MitschülerInnen an.
- Wir ersuchen um die Mitgabe einer möglichst gesunden Schuljause. Zuckerreiche Speisen und Getränke sollten vermieden werden.
- Im Schulhaus tragen alle SchülerInnen Hausschuhe.
- Für sämtliches Eigentum der Kinder übernimmt die Schule keine Haftung.
- Die Verwendung von mitgebrachten Gegenständen wie Handy und Smartwatch ist den SchülerInnen im gesamten Schulgebäude nicht gestattet. Diese Gegenstände müssen ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden.
- Diese Regelung gilt sowohl während der Unterrichts- und Pausenzeiten als auch beim Aufenthalt im Freien sowie bei Wandertagen, Lehrausgängen und Projekten.
III. Was der Gesetzgeber sagt:
Auszug aus dem Schulunterrichtsgesetz und der Schulordnung
SCHUG § 43: „Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.“
Schulordnung 2024 § 7: Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler
(1) Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.
(2) Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.
(3) Sie haben am Unterricht, an den Schulveranstaltungen und den schulbezogenen Veranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen.
(4) Sie haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten.
(5) Sie haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.
(6) Schülerinnen und Schülern bis einschließlich der 8. Schulstufe ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und vergleichbaren, der digitalen Kommunikation dienenden, Geräten in der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen verboten…
SCHUG § 51: „Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten.“
SCHUG § 17: „Der Lehrer hat in eigenständiger und verantwortlicher Unterrichts- und Erziehungsarbeit die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen. In diesem Sinne und entsprechend dem Lehrplan der betreffenden Schulart hat er unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler und der äußeren Gegebenheiten den Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes dem Stand der Wissenschaft entsprechend zu vermitteln, eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben, den Unterricht anschaulich und gegenwartsbezogen zu gestalten, die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten, jeden Schüler nach Möglichkeit zu den seinen Anlagen entsprechenden besten Leistungen zu führen, durch geeignete Methoden und durch zweckmäßigen Einsatz von Unterrichtsmitteln den Ertrag des Unterrichtes als Grundlage weiterer Bildung zu sichern und durch entsprechende Übungen zu festigen.“
SCHUG § 61: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen.
Diese Hausordnung tritt laut Schulforumsbeschluss mit Oktober 2025 in Kraft.